Für universitäre Leitungsorgane
Im Fall der Evaluation akademischer Einheiten übernehmen die Fakultätsleitungen die Funktion der zuständigen universitären Leitungsorgane, bei Führungs- und Dienstleistungseinheiten sind dies die Mitglieder der Universitätsleitung.
Was sind Ihre Aufgaben bei einer Evaluation?
Seiteninhalt
Evaluationsvereinbarung
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Die Evaluationsstelle erarbeitet gemeinsam mit der evaluierten Einheit und den Leitungsorganen (Fakultäts- und/oder Universitätsleitung) eine Evaluationsvereinbarung. Leitungsorgane, evaluierte Einheit und Evaluationsstelle formulieren je bis zu drei Evaluationsfragen und ggf. Anforderungen an die externen Expert*innen. Sie werden von uns einen Entwurf der Vereinbarung erhalten und gebeten, uns Ihre Evaluationsfragen möglichst bereits vor dem Gespräch zu senden. |
Externe Evaluation
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Externe Expert*innen Die Evaluationsstelle recherchiert die von der evaluierten Einheit vorgeschlagenen Personen (u. a. hinsichtlich möglicher Befangenheit) und erstellt eine Übersicht/Priorisierung, die sie Ihnen zustellt. Sie prüfen die Expert*innenvorschläge und entscheiden im Einvernehmen mit der Evaluationsstelle über einzuladende Personen. Die Evaluationsstelle lädt die Expert*innen ein. |
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Site Visit (Vor-Ort-Begehung)
Zur Vorbereitung auf die Site Visit erhalten Sie ca. vier Wochen vor der Site Visit alle Evaluationsunterlagen. |
Ergebnisaufbereitung und Strategie- und Entwicklungsgespräche (SEG)
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Liste mit Empfehlungen |
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SEG: Massnahmenvereinbarung (Verantwortung: UZH Leitungsorgane)
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SEG: Monitoring (Verantwortung: UZH Leitungsorgane)
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