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Evaluationsstelle

Für universitäre Leitungsorgane

Im Fall der Evaluation akademischer Einheiten übernehmen die Fakultätsleitungen die Funktion der zuständigen universitären Leitungsorgane, bei Führungs- und Dienstleistungseinheiten sind dies die Mitglieder der Universitätsleitung.


Was sind Ihre Aufgaben bei einer Evaluation?

Evaluationsvereinbarung

EV

 

Die Evaluationsstelle erarbeitet gemeinsam mit der evaluierten Einheit und den Leitungsorganen (Fakultäts- und/oder Universitätsleitung) eine Evaluationsvereinbarung. Leitungsorgane, evaluierte Einheit und Evaluationsstelle formulieren je bis zu drei Evaluationsfragen und ggf. Anforderungen an die externen Expert*innen. Sie werden von uns einen Entwurf der Vereinbarung erhalten und gebeten, uns Ihre Evaluationsfragen möglichst bereits vor dem Gespräch zu senden.

Externe Evaluation

 Expertinnenwahl

 

Externe Expert*innen 

Die Evaluationsstelle recherchiert die von der evaluierten Einheit vorgeschlagenen Personen (u. a. hinsichtlich möglicher Befangenheit) und erstellt eine Übersicht/Priorisierung, die sie Ihnen zustellt.  Sie prüfen die Expert*innenvorschläge und entscheiden im Einvernehmen mit der Evaluationsstelle über einzuladende Personen. Die Evaluationsstelle lädt die Expert*innen ein.

 SV

 

Site Visit (Vor-Ort-Begehung)

Zur Vorbereitung auf die Site Visit erhalten Sie ca. vier Wochen vor der Site Visit alle Evaluationsunterlagen.
Zu Beginn der Site Visit (Briefing) präsentieren Sie die UZH und die Fakultät bzw. den entsprechenden Dienstleistungs- /Leitungsbereich und nehmen ggf. am Abendessen mit den Expert*innen teil. 
Zum Abschluss der Site Visit (Debriefing) stellt das Expert*innenteam vorläufige Ergebnisse vor. Hierbei steht Ihnen Zeit für Fragen und Diskussionen zur Verfügung.

Ergebnisaufbereitung und Strategie- und Entwicklungsgespräche (SEG)

 Empfehlungen

 

Liste mit Empfehlungen  

Basierend auf dem Expert*innenbericht erstellt die Evaluationsstelle eine Liste mit Empfehlungen. Diese Liste bildet die Basis für die Strategie- und Entwicklungsgespräche zwischen der Fakultätsleitung und/oder der Universitätsleitung und der evaluierten Einheit.

 MV

 

SEG: Massnahmenvereinbarung (Verantwortung: UZH Leitungsorgane)

Die universitären Leitungsorgane organisieren und leiten das Gespräch mit der evaluierten Einheit. Zudem dokumentieren sie das Gespräch (Protokoll und Massnahmenvereinbarung). Vorlagen werden Ihnen von der Evaluationsstelle zur Verfügung gestellt. 

Umsetzungsplan:
Sie prüfen den im Anschluss an das Gespräch von der evaluierten Einheit verfassten Umsetzungsplan und erstellen gleichzeitig einen eigenen Umsetzungsplan für Massnahmen, die Ihren eigenen Zuständigkeitsbereich (Fakultät, Prorektorat, Direktion) betreffen.

Monitoring

 

SEG: Monitoring (Verantwortung: UZH Leitungsorgane)

Ungefähr zwei Jahre nach der Massnahmenvereinbarung werden Sie mit der evaluierten Einheit in einem weiteren Strategie- und Entwicklungsgespräch die Umsetzung der Massnahmen diskutieren und überprüfen (Monitoring). Als Vorbereitung auf dieses Gespräch erstellen Sie einen Umsetzungsbericht für Massnahmen, die die eigene Fakultät bzw. das eigene Prorektorat/die eigene Direktion betreffen. Sie bzw. Ihr Stab organisiert und dokumentiert das Gespräch (Protokoll).

Rechts: Führungsprozesse – Verantwortung: UZH Leitungsorgane